Unsere Betreuungskräfte leisten umfassende Hilfe im Alltag – doch es gibt klare gesetzliche Grenzen:
Keine medizinischen Tätigkeiten:
24-Stunden-Pflegekräfte dürfen keine Maßnahmen durchführen, die in den Bereich der medizinischen Behandlungspflege fallen – z. B. Spritzen setzen, Verbände wechseln oder Medikamente verabreichen. Diese Aufgaben gehören in die Hände von examinierten Pflegefachkräften oder Pflegediensten.
Keine pflegerische Ausbildung nötig – aber auch keine Pflege auf Fachniveau:
Die Betreuungskräfte sind in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte. Sie übernehmen grundpflegerische Aufgaben (z. B. Waschen, Ankleiden), jedoch keine pflegerische Dokumentation oder medizinische Diagnostik.
Keine rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen:
Die Pflegekraft darf keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen oder über Finanzen verfügen – z. B. keine Kontoverwaltung oder Vertragsabschlüsse im Namen der betreuten Person.
Keine unzumutbaren Tätigkeiten:
Die Betreuungskraft darf keine Zehennägel schneiden.
Die Betreuungskraft macht keine allgemeine Reinigung in einem vernachlässigten/schmutzigen Haus oder Wohnung.
Für alle anderen Bereiche steht Ihnen unsere Betreuungskraft mit Herz und Erfahrung zur Seite – menschlich, fürsorglich und verlässlich.