Gehalt und Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege
Wenn Sie sich mit dem Thema 24-Stunden-Pflege beschäftigen, tauchen viele Fragen auf: Wie hoch ist das Gehalt einer Betreuungskraft? Was gilt rechtlich zum Mindestlohn? Und wie setzen sich die monatlichen Kosten eigentlich zusammen? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Vergütung, Verdienst und wichtige Regelungen.
Wie wird die 24-Stunden-Pflege bezahlt? – Überblick über Gehalt und Vergütung
Betreuungskräfte aus Polen oder anderen EU-Ländern erhalten ein vertraglich festgelegtes Gehalt, das transparent geregelt ist.
In der Regel wird der Lohn in Euro auf ein Konto im Herkunftsland überwiesen.
Die Höhe des Gehalts hängt von mehreren Faktoren ab:
✅ Qualifikation der Betreuungskraft (z. B. Ausbildung, Erfahrung)
✅ Sprachkenntnisse (Grundkenntnisse bis sehr gutes Deutsch)
✅ Umfang der vereinbarten Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste
Diese individuelle Abstimmung sorgt dafür, dass sich die Vergütung je nach Einsatzmodell unterscheiden kann.
Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege – Rechtslage und Pflicht
Nach dem deutschen Mindestlohngesetz gilt auch für Betreuungskräfte in Privathaushalten der gesetzliche Mindestlohn.
Seit Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand prüfen, da er regelmäßig angepasst wird).
Wichtig: Im Jahr 2021 hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: 5 AZR 505/20):
➡ Auch Bereitschaftszeiten müssen nach Mindestlohn vergütet werden.
Das bedeutet, dass nicht nur aktive Arbeitszeit bezahlt werden muss, sondern auch die Zeit, in der die Betreuungskraft für Einsätze abrufbar ist.
Mehr Informationen finden Sie hier:
👉 Bundesarbeitsgericht Urteil 5 AZR 505/20
Was verdient eine 24-Stunden-Pflegekraft tatsächlich?
Der monatliche Nettoverdienst liegt je nach Vereinbarung und Abzügen meist zwischen 1.400 und 2.000 Euro.
Davon werden abgezogen:
- Beiträge zur Sozialversicherung im Heimatland (z. B. Polen)
- eventuell Steuern oder Versicherungen
Diese Regelungen sind Teil des Entsendevertrags, den seriöse Anbieter mit den Betreuungskräften schließen.
So ist sichergestellt, dass alle Abgaben korrekt abgeführt werden und die Betreuung legal erfolgt.
Tagessatz und Monatskosten – Wie setzen sich die Preise zusammen?
Die Gesamtkosten für Familien ergeben sich aus dem sogenannten Tagessatz, der häufig zwischen 80 und 120 Euro pro Tag liegt.
Enthalten sind darin:
✅ Das Gehalt der Betreuungskraft
✅ Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge
✅ Verwaltungs- und Organisationsaufwand der Agentur
Bei Harmonia Pflege profitieren Sie davon, dass keine Provision an deutsche Vermittler gezahlt wird. Dadurch sind die Gesamtkosten deutlich günstiger – bei gleicher rechtlicher Sicherheit.
Darf man Trinkgeld geben? – Rechtliche Einordnung
Viele Angehörige möchten sich für gute Arbeit erkenntlich zeigen.
Trinkgeld ist grundsätzlich erlaubt und wird oft als nette Geste geschätzt.
Allerdings gilt:
- Es sollte immer freiwillig und in angemessener Höhe erfolgen.
- Wenn Sie regelmäßige „Zusatzzahlungen“ planen, sollten Sie das unbedingt vorab mit dem Anbieter abstimmen, damit es nicht zu Missverständnissen oder Problemen bei der Abrechnung kommt.
Transparente Bezahlung bei Harmonia Pflege
Harmonia Pflege legt großen Wert auf Fairness und Transparenz:
✅ Faire Entlohnung nach dem gültigen Mindestlohn
✅ Alle Kosten werden vorab klar im Vertrag ausgewiesen
✅ Betreuungskräfte erhalten eine legale A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung
✅ Keine versteckten Gebühren oder undurchsichtigen Zahlungen
So können Sie sicher sein, dass Betreuung und Bezahlung rechtssicher geregelt sind – und Ihre Betreuungskraft fair behandelt wird.
Tipp: Wenn Sie mehr über Kosten, Tagessätze oder die faire Vergütung bei Harmonia Pflege wissen möchten, beraten wir Sie gern – kostenlos und unverbindlich.

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