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Viele Familien, die sich für eine 24-Stunden-Betreuung interessieren, fragen sich: Ist das überhaupt legal? Tatsächlich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die Sie kennen sollten. Dieser Artikel erklärt, welche Gesetze gelten, welche Gerichtsurteile wichtig sind und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Betreuung rechtssicher organisiert ist.

Ist 24-Stunden-Pflege überhaupt legal? – Ein Überblick

Grundsätzlich ist die 24-Stunden-Pflege legal, sofern alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Oft wird sie über das Modell der Arbeitnehmerentsendung aus Polen oder anderen EU-Ländern organisiert. Die Betreuungskraft arbeitet dann auf Grundlage eines gültigen Arbeitsvertrags und ist sozialversichert.

Wichtig:

  • Betreuung bedeutet nicht, dass die Person 24 Stunden aktiv arbeitet.
  • Illegale Beschäftigung (z. B. Schwarzarbeit ohne Vertrag oder Versicherung) ist strafbar und kann erhebliche Konsequenzen haben.

Welche Gesetze regeln die 24-Stunden-Pflege?

Mehrere Gesetze legen fest, wie eine rechtssichere Betreuung zu erfolgen hat:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag, in Ausnahmefällen bis 10 Stunden.

Entsendegesetz:
Pflegekräfte müssen in ihrem Herkunftsland sozialversichert sein. Der Nachweis erfolgt über die sogenannte A1-Bescheinigung.

Mindestlohngesetz:
Jede Arbeits- und Bereitschaftszeit muss mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
👉 BMAS – Arbeitsrecht

Wichtige Gerichtsurteile – Mindestlohn und Arbeitszeiten

Ein wegweisendes Urteil hat das Bundesarbeitsgericht 2021 gefällt (Az.: 5 AZR 505/20).

Darin wurde entschieden:
Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch während Bereitschaftszeiten.

Das Urteil bedeutet, dass nicht nur die aktive Pflegezeit, sondern auch die Zeit, in der die Betreuungskraft einsatzbereit ist (z. B. nachts), vergütet werden muss.

Mehr Details lesen Sie hier:
👉 Bundesarbeitsgericht – Urteil zum Mindestlohn

Warum es keine echte 24-Stunden-Arbeitszeit geben darf

Rechtlich ist es unzulässig, dass Betreuungskräfte rund um die Uhr arbeiten.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt zwingend vor:
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Tag
✅ Begrenzung der Arbeitszeit auf 8 bis maximal 10 Stunden

Rufbereitschaft in der Nacht ist erlaubt – sie muss aber ebenfalls als Arbeitszeit vergütet werden, wenn sie in Anspruch genommen wird.

Eine echte 24-Stunden-Dauerarbeit ist also nicht legal.

Legale 24-Stunden-Pflege zu Hause – So funktioniert es richtig

Damit die Betreuung rechtssicher ist, braucht es ein klares Konzept:

  • Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist anwesend.
  • Die aktive Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten werden genau geregelt.
  • Alle Leistungen werden transparent dokumentiert.
  • Abrechnung erfolgt nach Mindestlohn und geltendem Arbeitsrecht.

Tipp: Dokumentieren Sie Arbeitszeiten sorgfältig und besprechen Sie diese regelmäßig mit der Betreuungskraft.

Arbeitsrechtliche Risiken bei illegalen Modellen

Wird eine Betreuungskraft illegal beschäftigt, hat das gravierende Folgen:

⚠ Für Auftraggeber:

  • Bußgelder und Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger
  • Haftung für Arbeitsunfälle
  • Strafrechtliche Konsequenzen

⚠ Für Betreuungskräfte:

  • Keine soziale Absicherung
  • Keine geregelte Arbeitszeit
  • Gefahr von Ausbeutung

Warnzeichen für unseriöse Anbieter:
❌ Keine A1-Bescheinigung
❌ Kein schriftlicher Vertrag
❌ Extrem niedrige Pauschalpreise ohne klare Aufschlüsselung

Wie Harmonia Pflege rechtssichere Betreuung gewährleistet

Bei Harmonia Pflege profitieren Sie von maximaler Transparenz und Sicherheit:

✅ Alle Betreuungskräfte werden legal entsendet und sind im Heimatland sozialversichert.
✅ Die A1-Bescheinigung dokumentiert den rechtmäßigen Einsatz.
✅ Arbeitszeitregelungen und Vergütung sind klar definiert.
✅ Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz werden strikt eingehalten.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Betreuung gesetzeskonform, fair und seriös organisiert ist.

Sie möchten wissen, wie eine legale 24-Stunden-Pflege konkret umgesetzt wird?
Wir beraten Sie gern unverbindlich – sprechen Sie uns einfach an!

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Wir helfen Ihnen dabei die richtige Agentur für eine legale und liebevolle 24-Stunden-Betreuung zu finden. In unserem Online-Fragebogen nehmen wir Ihre Wünsche auf und empfehlen Ihnen bis zu drei Anbieter.

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Wenn Sie sich mit dem Thema 24-Stunden-Pflege beschäftigen, tauchen viele Fragen auf: Wie hoch ist das Gehalt einer Betreuungskraft? Was gilt rechtlich zum Mindestlohn? Und wie setzen sich die monatlichen Kosten eigentlich zusammen? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Vergütung, Verdienst und wichtige Regelungen.

Wie wird die 24-Stunden-Pflege bezahlt? – Überblick über Gehalt und Vergütung

Betreuungskräfte aus Polen oder anderen EU-Ländern erhalten ein vertraglich festgelegtes Gehalt, das transparent geregelt ist.

In der Regel wird der Lohn in Euro auf ein Konto im Herkunftsland überwiesen.

Die Höhe des Gehalts hängt von mehreren Faktoren ab:

✅ Qualifikation der Betreuungskraft (z. B. Ausbildung, Erfahrung)
✅ Sprachkenntnisse (Grundkenntnisse bis sehr gutes Deutsch)
✅ Umfang der vereinbarten Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste

Diese individuelle Abstimmung sorgt dafür, dass sich die Vergütung je nach Einsatzmodell unterscheiden kann.

Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege – Rechtslage und Pflicht

Nach dem deutschen Mindestlohngesetz gilt auch für Betreuungskräfte in Privathaushalten der gesetzliche Mindestlohn.

Seit Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand prüfen, da er regelmäßig angepasst wird).

Wichtig: Im Jahr 2021 hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt (Az.: 5 AZR 505/20):

Auch Bereitschaftszeiten müssen nach Mindestlohn vergütet werden.

Das bedeutet, dass nicht nur aktive Arbeitszeit bezahlt werden muss, sondern auch die Zeit, in der die Betreuungskraft für Einsätze abrufbar ist.

Mehr Informationen finden Sie hier:
👉 Bundesarbeitsgericht Urteil 5 AZR 505/20

Was verdient eine 24-Stunden-Pflegekraft tatsächlich?

Der monatliche Nettoverdienst liegt je nach Vereinbarung und Abzügen meist zwischen 1.400 und 2.000 Euro.

Davon werden abgezogen:

  • Beiträge zur Sozialversicherung im Heimatland (z. B. Polen)
  • eventuell Steuern oder Versicherungen

Diese Regelungen sind Teil des Entsendevertrags, den seriöse Anbieter mit den Betreuungskräften schließen.

So ist sichergestellt, dass alle Abgaben korrekt abgeführt werden und die Betreuung legal erfolgt.

Tagessatz und Monatskosten – Wie setzen sich die Preise zusammen?

Die Gesamtkosten für Familien ergeben sich aus dem sogenannten Tagessatz, der häufig zwischen 80 und 120 Euro pro Tag liegt.

Enthalten sind darin:
✅ Das Gehalt der Betreuungskraft
✅ Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge
✅ Verwaltungs- und Organisationsaufwand der Agentur

Bei Harmonia Pflege profitieren Sie davon, dass keine Provision an deutsche Vermittler gezahlt wird. Dadurch sind die Gesamtkosten deutlich günstiger – bei gleicher rechtlicher Sicherheit.

Darf man Trinkgeld geben? – Rechtliche Einordnung

Viele Angehörige möchten sich für gute Arbeit erkenntlich zeigen.

Trinkgeld ist grundsätzlich erlaubt und wird oft als nette Geste geschätzt.

Allerdings gilt:

  • Es sollte immer freiwillig und in angemessener Höhe erfolgen.
  • Wenn Sie regelmäßige „Zusatzzahlungen“ planen, sollten Sie das unbedingt vorab mit dem Anbieter abstimmen, damit es nicht zu Missverständnissen oder Problemen bei der Abrechnung kommt.

Transparente Bezahlung bei Harmonia Pflege

Harmonia Pflege legt großen Wert auf Fairness und Transparenz:

Faire Entlohnung nach dem gültigen Mindestlohn
✅ Alle Kosten werden vorab klar im Vertrag ausgewiesen
✅ Betreuungskräfte erhalten eine legale A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung
✅ Keine versteckten Gebühren oder undurchsichtigen Zahlungen

So können Sie sicher sein, dass Betreuung und Bezahlung rechtssicher geregelt sind – und Ihre Betreuungskraft fair behandelt wird.

Tipp: Wenn Sie mehr über Kosten, Tagessätze oder die faire Vergütung bei Harmonia Pflege wissen möchten, beraten wir Sie gern – kostenlos und unverbindlich.

 

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Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ermöglicht älteren oder pflegebedürftigen Menschen, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben. Doch viele Familien fragen sich: Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft eigentlich? Was darf sie tun – und was nicht? Hier erfahren Sie, welche Tätigkeiten erlaubt sind, welche Grenzen gelten und warum klare Absprachen so wichtig sind.

Was macht eine 24-Stunden-Pflegekraft? – Überblick der Aufgaben

Eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt die betreute Person in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Sie wohnt im Haushalt und sorgt dafür, dass Versorgung, Sicherheit und soziale Betreuung gewährleistet sind. Welche Aufgaben konkret übernommen werden, wird individuell vertraglich vereinbart – je nach Gesundheitszustand und Bedürfnissen der betreuten Person.

Grundpflege: Unterstützung im Alltag

Zur Grundpflege gehören alle Tätigkeiten, die für das tägliche Wohlbefinden notwendig sind, zum Beispiel:

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen und bei der Toilettennutzung.
  • Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Umlagern oder Treppensteigen.
  • Medikamente: Erinnerung an die Einnahme (aber keine Verabreichung von Injektionen oder Medikamenten).

Haushaltshilfe: Muss die Pflegekraft putzen?

Ja – haushaltsnahe Tätigkeiten gehören immer dazu.

Beispiele:

  • Reinigung der Wohnräume (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad reinigen)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen und Kochen
  • Müll entsorgen

Wichtig: Der Umfang der Hausarbeit muss zumutbar bleiben und sollte im Vertrag genau beschrieben sein, damit es nicht zu Überlastung oder Missverständnissen kommt.

Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft nicht übernehmen?

Es gibt klare Grenzen. Die Pflegekraft darf keine medizinischen Tätigkeiten durchführen, die dem ambulanten Pflegedienst vorbehalten sind:

Keine Behandlungspflege wie Spritzen setzen, Katheter legen oder Wundversorgung.
Keine medizinischen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung.
Keine schweren handwerklichen Arbeiten (z. B. Renovierungen).

Wenn medizinische Behandlungspflege nötig ist, muss ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Pausenregelung und Ruhezeiten – Rechte der Betreuungskraft

Auch bei der 24-Stunden-Pflege gilt das deutsche Arbeitsrecht. Das heißt:

Maximal 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden.
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit täglich.
✅ Anspruch auf regelmäßige Pausen.
✅ Bereitschaftszeiten müssen zusätzlich vergütet werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
👉 BMAS – Arbeitszeitgesetz

Warum klare Absprachen wichtig sind

Damit die Zusammenarbeit gelingt, sollten alle Aufgaben und Rahmenbedingungen schriftlich vereinbart werden.

Vorteile:

  • Jeder weiß genau, was erwartet wird.
  • Missverständnisse oder Konflikte werden vermieden.
  • Die Pflegekraft wird nicht überlastet.

Tipp: Regelmäßige Gespräche mit der Agentur oder dem Koordinator helfen, offene Fragen zu klären.

Ihre Vorteile mit Harmonia Pflege – Transparente Aufgabenverteilung

Harmonia Pflege legt großen Wert auf Fairness, Klarheit und Respekt:

Alle Tätigkeiten werden vorab definiert und vertraglich festgehalten.
✅ Betreuungskräfte werden sorgfältig eingewiesen.
✅ Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten werden eingehalten.
✅ Familien erhalten volle Transparenz zu Rechten und Pflichten.

So entsteht ein verlässliches Betreuungsverhältnis, das beiden Seiten gerecht wird.

Möchten Sie wissen, welche Aufgaben bei Ihrer individuellen Situation übernommen werden können?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich – sprechen Sie uns einfach an.

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Die Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege wächst stetig. Viele Familien fragen sich deshalb: Können wir eine Betreuungskraft auch privat organisieren – ohne Agentur? Diese Möglichkeit gibt es durchaus. Doch sie bringt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Verpflichtungen und Risiken mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine private 24-Stunden-Pflege funktioniert, worauf Sie achten müssen und welche Alternativen es gibt.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege ohne Agentur? – Begriff und Konzept

Wenn Sie die 24-Stunden-Pflege ohne Agentur organisieren, bedeutet das: Sie schließen den Vertrag direkt mit der Betreuungskraft ab.

Es ist keine Vermittlungsagentur in Deutschland eingeschaltet, die Personal sucht, den Einsatz vorbereitet oder während der Betreuung begleitet.

Beispiel: Sie beschäftigen eine polnische Betreuungskraft direkt in Ihrem Haushalt – entweder als Arbeitnehmerin oder als Selbstständige.

Dieses Modell wird oft als „private 24-Stunden-Pflege“ bezeichnet.

Wie kann man eine private Pflegekraft organisieren?

Viele Familien suchen eine Pflegekraft auf eigene Faust, zum Beispiel:

  • über persönliche Kontakte, Empfehlungen oder Netzwerke,
  • über Online-Plattformen, Portale oder Kleinanzeigen,
  • über Kontakte in Nachbarländern.

Anschließend entscheiden Sie, ob Sie:

✅ eine direkte Anstellung vornehmen (Sie werden Arbeitgeber), oder
✅ die Pflegekraft als selbstständige Betreuungskraft beauftragen.

Wichtig: Vorher sollten Sie unbedingt klären, wie Arbeitsrecht, Versicherungen und Steuern korrekt geregelt werden – sonst droht ein Bußgeld oder Nachzahlung.

Welche Vorteile hat die private Beschäftigung?

Die private Organisation ohne Agentur hat einige Vorteile:

Geringere Gesamtkosten, weil keine Vermittlungsprovision anfällt.
Flexiblere Vertragsgestaltung, da Sie alle Konditionen selbst vereinbaren.
Direkter Kontakt zur Betreuungskraft ohne Zwischenstellen.

Gerade wenn Sie bereits eine bekannte Person einstellen möchten, kann das Modell attraktiv sein.

Welche Risiken birgt die Pflege ohne Agentur?

So groß die Vorteile sind – Sie tragen auch alle Verpflichtungen selbst:

Arbeitgeberpflichten: Sie sind verantwortlich für Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Anmeldung.
Risiko illegaler Beschäftigung: Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit können hohe Strafen nach sich ziehen.
Haftungsfragen: Bei Krankheit, Unfall oder Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz haften Sie als Arbeitgeber.

Diese Punkte werden häufig unterschätzt und führen später zu Problemen.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung

Eine private Anstellung ist nur dann legal, wenn alle Vorschriften eingehalten werden:

  • Bei einer Anstellung in Deutschland müssen Sie die Pflegekraft bei der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse anmelden.
  • Sie müssen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und das Arbeitszeitgesetz einhalten.
  • Kommt die Betreuungskraft aus Polen und wird dort sozialversichert entsendet, muss sie eine A1-Bescheinigung mitführen.

Mehr Infos finden Sie hier:
👉 BMAS – Arbeitnehmerentsendung

Kostenvergleich: Privat vs. über Agentur

Ein Grund, warum viele Familien sich für die private Organisation interessieren, sind die Kosten:

Private Beschäftigung:

  • Kein Aufschlag für deutsche Vermittler.
  • Geringere monatliche Gesamtkosten.

Über Agentur:

  • Agenturgebühren oder Provision enthalten.
  • Dafür übernimmt die Agentur:
    ✅ Auswahl und Rekrutierung der Betreuungskraft,
    ✅ Vertragsgestaltung und rechtssichere Abwicklung,
    ✅ Versicherung und Organisation.

Am Ende sparen Sie zwar Geld, tragen aber auch deutlich mehr Verantwortung.

Warum viele Familien trotzdem auf seriöse Vermittlung setzen

Trotz der möglichen Ersparnis entscheiden sich viele Angehörige bewusst für einen professionellen Anbieter. Die Gründe:

Rechtssicherheit bei der Entsendung – die A1-Bescheinigung ist garantiert.
Klare Haftungsregelungen und Absicherung bei Krankheit oder Ausfall.
Unterstützung im Notfall, z. B. bei Personalwechsel oder Konflikten.
Transparente Abwicklung ohne unübersichtliche Eigenverträge.

Gerade in Krisensituationen ist diese Unterstützung Gold wert.

Ihre Vorteile mit Harmonia Pflege – Direkte Vermittlung ohne deutsche Agentur

Harmonia Pflege kombiniert die Vorteile beider Modelle:

  • Sie erhalten eine legale 24-Stunden-Betreuung direkt aus Polen,
  • sparen teure deutsche Vermittlungsprovisionen,
  • und profitieren trotzdem von persönlicher Beratung und rechtssicherer Abwicklung.

So entsteht ein faires, seriöses Modell – ohne versteckte Risiken.

Tipp: Wenn Sie Fragen haben oder ein persönliches Angebot wünschen, sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gern unverbindlich.

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Wenn ein Angehöriger dauerhaft Hilfe benötigt, stehen Familien oft vor einer der schwierigsten Fragen überhaupt: Soll die Pflege zu Hause organisiert werden oder ist ein Umzug ins Pflegeheim besser? Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Dieser Artikel hilft Ihnen, die Unterschiede zu verstehen, Kosten zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim – Was ist der Unterschied?

Pflegeheim:
In einem Pflegeheim erhalten Bewohner eine stationäre Vollversorgung. Das bedeutet: Sie leben dauerhaft in der Einrichtung, werden rund um die Uhr von Pflegefachkräften betreut und versorgt. Mahlzeiten, Reinigung, medizinische Versorgung und soziale Betreuung sind in der Regel im Preis inbegriffen.

24-Stunden-Pflege:
Bei der 24-Stunden-Pflege bleibt die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause. Eine Betreuungskraft zieht mit ein und übernimmt Pflege, Betreuung und Hilfe im Alltag. Arbeitszeit und Rufbereitschaft werden individuell geregelt.

Die beiden Modelle unterscheiden sich nicht nur in der Umgebung, sondern auch in Kostenstruktur, Flexibilität und Tagesabläufen.

Wann ist ein Pflegeheim sinnvoll?

Ein Pflegeheim kann die richtige Lösung sein, wenn:

  • ein sehr hoher medizinischer Pflegebedarf besteht, z. B. bei Beatmung, schweren neurologischen Erkrankungen oder permanenter Behandlungspflege,
  • zu Hause keine geeigneten Räume vorhanden sind oder die Versorgung organisatorisch nicht umsetzbar ist,
  • der Wunsch nach einer professionell strukturierten Rundumversorgung und Gemeinschaft in einer Einrichtung besteht.

Für viele Menschen ist ein Pflegeheim auch dann eine Option, wenn Angehörige selbst stark belastet oder beruflich eingespannt sind.

Wann eignet sich die 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Die 24-Stunden-Pflege ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • der Wunsch besteht, im vertrauten Umfeld zu bleiben,
  • Demenz oder psychische Belastungen vorliegen, die einen Umzug erschweren würden,
  • Angehörige weiterhin aktiv in die Betreuung eingebunden sein möchten,
  • die Wohnverhältnisse passen (ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ist Voraussetzung).

Viele Familien schätzen den Vorteil, dass sich die Pflegekraft individuell auf Gewohnheiten und Bedürfnisse einstellen kann.

Kostenvergleich: Pflegeheim und 24-Stunden-Betreuung

Ein häufiger Entscheidungsfaktor sind die Kosten.

Pflegeheim:

  • Durchschnittlich 3.000–4.500 € pro Monat (je nach Bundesland, Ausstattung und Pflegegrad).
  • Davon zahlen Pflegebedürftige und Angehörige oft einen Eigenanteil von ca. 2.000 € monatlich.

24-Stunden-Pflege:

  • Ab ca. 2.400 €–3.200 € pro Monat für die Betreuungskraft, je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen.
  • Hinzu kommen die normalen Nebenkosten des Haushalts (Miete, Strom, Verpflegung).
  • In beiden Fällen wird das Pflegegeld je nach Pflegegrad gezahlt.

Ein Kostenvergleich lohnt sich immer individuell – denn je nach Pflegegrad und Wohnsituation kann sich der Eigenanteil deutlich unterscheiden.

Emotionale Aspekte: Zuhause bleiben oder umziehen?

Neben den finanziellen und organisatorischen Aspekten spielen Gefühle eine große Rolle:

  • Für viele ältere Menschen bedeutet das Zuhause Geborgenheit, Erinnerungen und Sicherheit.
  • Ein Pflegeheim kann anfänglich mit Einsamkeit oder Eingewöhnungsproblemen verbunden sein.
  • Auf der anderen Seite bietet ein Heim feste Strukturen, Gemeinschaft und jederzeit professionelle Unterstützung.

Diese emotionalen Faktoren sollten unbedingt in die Entscheidung einfließen.

Rechtliche und organisatorische Unterschiede

Pflegeheim:

  • Vertrag wird mit der Einrichtung geschlossen.
  • Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind in einem Gesamtpaket geregelt.

24-Stunden-Pflege:

  • Vertrag wird mit einem Anbieter oder direkt mit der Betreuungskraft abgeschlossen.
  • Das Arbeitszeitgesetz, der gesetzliche Mindestlohn und das Entsendegesetz müssen beachtet werden.
  • Bei einer seriösen Vermittlung wie Harmonia Pflege sind alle rechtlichen Aspekte klar geregelt.

Tipps für die Entscheidungsfindung in der Familie

Damit die Entscheidung gut durchdacht ist, helfen folgende Schritte:

Pflegegrad und Pflegebedürftigkeit prüfen lassen (Antrag bei der Pflegekasse stellen).
Kosten und Fördermöglichkeiten kalkulieren – z. B. Pflegegeld, Verhinderungspflege, Steuererleichterungen.
Wünsche und Belastungsgrenzen der Angehörigen offen ansprechen.
Beratung bei Pflegekassen oder Pflegestützpunkten nutzen.
✅ Bei Unklarheiten professionelle Beratung durch Anbieter wie Harmonia Pflege einholen.

Ihre Vorteile mit Harmonia Pflege – Betreuung daheim möglich machen

Harmonia Pflege ermöglicht Ihnen, die Betreuung im eigenen Zuhause rechtssicher und bezahlbar zu organisieren:

  • Legale Entsendung erfahrener Betreuungskräfte direkt aus Polen.
  • Persönliche Beratung zu allen Fragen der Organisation und Finanzierung.
  • Betreuung bereits ab 2.400 € pro Monat – ohne teure deutsche Vermittlungsagenturen.
  • Unterstützung bei der Entscheidung und der Vorbereitung der häuslichen Pflege.

Sie überlegen, ob 24-Stunden-Pflege zu Hause für Ihre Familie infrage kommt?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – sprechen Sie uns einfach an!

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Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause zu leben. Doch bevor Sie sich für diese Form der Betreuung entscheiden, sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Organisation ankommt – von rechtlichen Grundlagen über räumliche Gegebenheiten bis hin zur Finanzierung.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege eigentlich?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege beschreibt die Betreuung einer hilfsbedürftigen Person im eigenen Haushalt. Dabei wohnt die Pflegekraft direkt bei der pflegebedürftigen Person und übernimmt Aufgaben der Grundpflege, Haushaltsführung und Alltagsbegleitung.

Wichtig: Auch wenn der Name anderes vermuten lässt, entspricht die Arbeitszeit nicht 24 Stunden pro Tag. Pflegekräfte dürfen nach dem Arbeitszeitgesetz maximal 8 bis 10 Stunden täglich aktiv arbeiten. Zusätzlich leisten sie Rufbereitschaft in der Nacht, damit im Notfall sofort Hilfe gewährleistet ist.

Räumliche Voraussetzungen für die Pflegekraft

Damit eine Betreuungskraft gut arbeiten und sich erholen kann, müssen bestimmte Wohnbedingungen erfüllt sein:

  • Eigenes abschließbares Zimmer mit einer Mindestgröße von ca. 8–10 Quadratmetern.
  • Tageslicht, Heizung und Stromversorgung.
  • Zugang zu Bad und Toilette – idealerweise ein eigenes Bad.
  • Grundlegende Ausstattung wie Bett, Schrank, Tisch und Stuhl.
  • WLAN-Anschluss, damit die Betreuungskraft mit ihrer Familie Kontakt halten kann.

Diese räumlichen Voraussetzungen sind wichtig für die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Pflegekraft.

Rechtliche Voraussetzungen – Pflegegrad und Verträge

Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich, um eine 24-Stunden-Pflegekraft zu beauftragen. Dennoch empfiehlt es sich, diesen vorher festzustellen, um Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen.

Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass jede Betreuung auf einer vertraglichen Grundlage erfolgt. Das kann entweder ein Vertrag mit einem spezialisierten Anbieter wie Harmonia Pflege oder ein direktes Arbeitsverhältnis mit der Betreuungskraft sein.

Unabhängig vom Modell gelten in jedem Fall das Arbeitszeitgesetz und der gesetzliche Mindestlohn. Diese Rahmenbedingungen stellen sicher, dass Pflegekräfte fair behandelt und angemessen bezahlt werden.

Organisatorische Voraussetzungen – Wer ist Auftraggeber?

Vor Vertragsabschluss muss geklärt werden, wer der offizielle Auftraggeber ist. Das kann die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger mit Vollmacht sein.

Gerade wenn der Pflegebedürftige in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, sollten Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht regeln.

Zusätzlich sollten Sie festlegen, wer im Haushalt als Ansprechpartner für organisatorische Fragen zur Verfügung steht – etwa bei Urlaubsvertretung, Krankmeldungen oder Fragen zur täglichen Planung.

Persönliche Voraussetzungen – Eignung der Familie und des Umfelds

Eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause zu haben, ist eine große Veränderung. Deshalb sollten alle Beteiligten prüfen, ob sie:

  • Offen für eine fremde Person im Haushalt sind,
  • bereit sind, Absprachen zu treffen und Kompromisse einzugehen,
  • klare Regeln und eine Rollenverteilung festlegen (z. B. wer kümmert sich um Einkäufe, Arzttermine, Freizeitgestaltung?).

Ein respektvolles, wertschätzendes Miteinander ist die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Finanzielle Voraussetzungen – Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen in der Regel zwischen 2.400 und 3.200 Euro pro Monat, je nach Qualifikation, Sprachkenntnissen und Einsatzdauer der Betreuungskraft.

Zur Entlastung können Sie folgende Fördermöglichkeiten nutzen:

  • Pflegegeld (abhängig vom Pflegegrad)
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als jährliche Zuschüsse
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung (§33 EStG)

Wichtig: Planen Sie die Finanzierung frühzeitig und lassen Sie sich beraten, welche Förderungen Ihnen zustehen.

Wie Harmonia Pflege Sie bei der Vorbereitung unterstützt

Harmonia Pflege unterstützt Sie umfassend bei der Organisation der 24-Stunden-Betreuung:

  • Persönliche Beratung zu allen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen
  • Checklisten und Infomaterial, damit Sie nichts übersehen
  • Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen oder Förderungen

Durch die direkte Vermittlung aus Polen sparen Sie nicht nur Kosten, sondern gewinnen Sicherheit und Transparenz.

Tipp: Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen haben oder ein persönliches Angebot wünschen, sprechen Sie uns gern an (030 52014929) – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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Die 24-Stunden-Pflege ist eine große Hilfe – aber auch eine finanzielle Herausforderung. Viele Familien entscheiden sich dafür, eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen, um ihre Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen.

Die monatlichen Kosten liegen dabei im Durchschnitt bei ca. 2.000 bis 3.500 €. Doch es gibt staatliche Zuschüsse, Pflegegeld und steuerliche Entlastungen, die diese Belastung deutlich abmildern können. In diesem Artikel erfährst du, welche Förderungen möglich sind und wer was zahlt.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen durchschnittlich bei etwa 2.000 bis 3.500 € pro Monat. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Lohn: Das Gehalt der Betreuungskraft mit ca. 2.000 Euro Brutto
  • Sozialabgaben: Beiträge zur Sozialversicherung, die je nach Beschäftigungsmodell anfallen
  • Agenturgebühr: Kosten für die Vermittlung der Pflegekraft, falls eine Agentur eingeschaltet wird
  • Anreise: Fahrtkosten der Pflegekraft
  • Steuern: Eventuell anfallende steuerliche Belastungen

Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad, Pflegestufe, Anbieter und zusätzlichen Leistungen.

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Wer zahlt die 24-Stunden-Pflege?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege organisieren, schließen Sie als Angehörige oder pflegebedürftige Person selbst einen Vertrag – entweder direkt mit der Betreuungskraft (z. B. bei privater Anstellung) oder mit einer Vermittlungsagentur, die die Betreuungskraft stellt. Das bedeutet auch: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und tragen die finanzielle Hauptverantwortung.

Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung belaufen sich – je nach Anbieter, Betreuungsumfang und Qualifikation der Pflegekraft – auf durchschnittlich 2.000 bis 3.500 €.

Aber: Sie müssen diese Summe nicht vollständig allein tragen. Ein Teil der Kosten kann über Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer staatlicher Stellen erstattet oder bezuschusst werden.

Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten der Kostenübernahme und Zuschüsse:

Zuständige Stelle Leistungen & Hinweise
Pflegekasse Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag
Krankenkasse Nur Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) durch ambulante Pflegedienste
Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ bei finanzieller Bedürftigkeit (nach SGB XII) – übernimmt ggf. Restkosten
Bundessozialamt In einzelnen Bundesländern zuständig, z. B. bei Eingliederungshilfe oder Schwerbehinderung

Was bedeutet das konkret?

  • Sie zahlen die Betreuung monatlich direkt an die Agentur oder Betreuungskraft, basierend auf dem geschlossenen Vertrag.
  • Gleichzeitig können Sie monatliche Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege zurückfordern bzw. anrechnen lassen.
  • Auch eine steuerliche Entlastung ist möglich (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen).
  • Bei knappen finanziellen Mitteln hilft ggf. das Sozialamt, nachdem ein Antrag gestellt und Ihre Bedürftigkeit geprüft wurde.

Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen entsprechende Anträge stellen und Nachweise einreichen. Eine Pflegeberatung oder ein Steuerberater kann dabei unterstützen.

Zuschüsse von der Pflegekasse: Was ist möglich?

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: ca. 316 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: ca. 545 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: ca. 728 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: ca. 901 € pro Monat

Verhinderungspflege

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend entlastet werden muss, können bis zu 1.612 € pro Jahr an Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistung ist zudem kombinierbar mit bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege.

Kombinationsleistung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Pflegesachleistung (also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) und Pflegegeld. Diese Option kann individuell auf den Bedarf abgestimmt werden.

Entlastungsbetrag

Ein weiterer Zuschuss ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat, der zweckgebunden beispielsweise für Betreuung oder Haushaltshilfe verwendet werden kann.

Finanzierung durch das Sozialamt

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, kommt auch das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) ins Spiel.

Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine entsprechende Prüfung der finanziellen Situation. Das Sozialamt übernimmt dann gegebenenfalls die Restkosten der 24-Stunden-Pflege. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Antragstellung und umfassende Dokumentation der Pflegesituation.

Zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für die Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege.

Eine Ausnahme bilden Leistungen der Behandlungspflege – wie beispielsweise Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten –, die durch ambulante Pflegedienste abgedeckt werden können. Diese Leistungen laufen gesondert und können ergänzend zur 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.

Steuerliche Entlastung

Neben Pflegegeld und Zuschüssen durch die Pflegekasse gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil der 24-Stunden-Pflege steuerlich geltend zu machen. Wer legal beschäftigt, Verträge vorweisen kann und alle Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert, kann dadurch mehrere Hundert bis Tausend Euro im Jahr sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Ein Teil der Pflegekosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Betreuung findet im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Pflegebedürftigen statt.

  • Bis zu 20 % von maximal 20.000 € jährlich können steuerlich geltend gemacht werden
  • >Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 4.000 € pro Jahr
  • Gilt für: Alltagshilfen, Haushaltsführung, Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen zubereiten)
  • Wichtig: Die Bezahlung muss nachweisbar (per Überweisung) erfolgen – Barzahlungen sind nicht absetzbar

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Wenn durch die Pflege besondere, zwangsläufige Ausgaben entstehen, können diese unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die 24-Stunden-Pflege einen großen Teil des Einkommens aufbraucht.

  • Absetzbar sind z. B.:
    • Betreuungskosten
    • Fahrtkosten
    • Unterbringung der Pflegekraft (z. B. Miete, Nebenkosten für Zimmer)
  • Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – diese hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab

Für pflegebedürftige Personen mit geringem Einkommen ist diese Möglichkeit nur eingeschränkt nutzbar – für Angehörige, die zahlen, dagegen oft relevant.

Pflege-Bahr & Pflegezusatzversicherung

Für die langfristige Vorsorge kann eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr) sinnvoll sein. Diese zahlt im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung – und kann so bei einer späteren 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bieten.

  • Staatlich gefördert (5 €/Monat Zuschuss)
  • Abschluss möglichst frühzeitig – Leistungen je nach Tarif

Zusammengefasst:

Steuerliche Entlastung Vorteil Maximale Ersparnis
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % von bis zu 20.000 € absetzbar bis zu 4.000 €/Jahr
Außergewöhnliche Belastungen Zusätzliche Kosten durch Pflege absetzbar individuell abhängig
Pflegezusatzversicherung Entlastung im Pflegefall, staatlich gefördert langfristige Entlastung

24-Stunden-Pflege ist nicht günstig – aber finanzierbar

Die 24-Stunden-Pflege stellt für viele Familien eine unverzichtbare Unterstützung dar, auch wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dank Pflegegeld, Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen können jedoch mehrere Hundert Euro monatlich eingespart werden. Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, bietet das Sozialamt eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme. Zudem kann eine qualifizierte Pflegeberatung – sei es vor Ort oder durch Vermittlungsagenturen – dabei helfen, alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und den passenden Betreuungsansatz zu finden.

Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist es also möglich, eine 24-Stunden-Pflege so zu organisieren, dass sie nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern auch die finanzielle Belastung in einem tragbaren Rahmen hält.